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Einleitung Köln1

Abgasreinigungsanlagen dienen zwei grundsätzlichen Zielen. Zum einen ist der zurückgehaltene Stoff das Produkt eines Prozesses. Als Beispiele seien die Russproduktion oder ein Zementprozess mit Ölschiefer als Brennstoff und Rohprodukt für die Zementherstellung angeführt. Hierbei werden die festen Bestandteile trocken abgeschieden und in den weiterführenden Prozessen als Produkt eingesetzt.

 

Für gasförmige Abgasbestandteile können chemische Waschverfahren für die Abscheiden von SO2/SO3 oder HCl eingesetzt werden, um das gewünschte Produkt Schwefelsäure (H2SO4), Gips (Ca(SO4)), Anhydrit (Ca(SO3)) oder Salzsäure (HCl) herzustellen.

 

In Anlagen zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung werden Verfahren eingesetzt, die die Produkte Gips und Schwefelsäure aus dem Kraftwerksbetrieb oder Gips, Anhydrit, HCl aus der thermischen Verwertung von (Rest-) Abfällen als Wertstoff gewinnen und dem Produktkreislauf wieder zuführen können.

 

Zum anderen werden die Abgasreinigungsanlagen dazu verwendet, schädliche Bestandteile aus dem Abgas zu entfernen und somit der Umwelt dauerhaft zu entziehen. Es handelt es sich hierbei um die oben bereits aufgeführten Stoffe. Weitere, vor allem gasförmige Bestandteile, die es zu entfernen gilt, sind NOX, Schwermetalle (vor allem Cadmium und Quecksilber), Dioxine/ Furane und weitere anorganische Säurebildner (HF, HBr, HJ).

 

Zur Abscheidung der aufgeführten Stoffe gibt es unterschiedliche Verfahren, welche den Erfordernissen entsprechend eingesetzt werden.

 

Zukünftig ist bei der Abgasreinigung zu beachten, dass die bei der Abfallverbrennung entstehenden Reststoffe ab dem Jahr 2020 zu Wertstoffen werden und einem Verwendungszweck zugeführt werden sollen. Abfallstoffe zur oberirdischen Deponierung sind nicht mehr zulässig.

 

In Japan sind entsprechende Vorschriften seit einiger Zeit in Kraft und haben sowohl bei der Anlagenausführung als auch bei den eingesetzten Verfahren zu Änderungen oder Anpassungen an die neuen Erfordernissen geführt.

 

Im Rahmen des Vortrags wird nur auf mögliche Abgasreinigungsverfahren hinter thermischen Verwertungsanlagen für (Rest-) Abfälle oder Biomasseverbrennungsanlagen eingegangen.

 

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