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Feinstaub

Emissionen der Abfallverbrennung

Feinstaub besteht aus Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 μm (PM10; PM = particulate matter) und ≤ 10 μm (PM2,5). Epidemiologische Untersuchungen haben gezeigt, dass feine Staubpartikel in der Umgebungsluft Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben können, da sie lungengängig sind. Deshalb wurden in der EU-Richtlinie 1999/30/EG (Richtlinie über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft) erstmals Immissionsgrenzwerte für PM10 festgelegt. Die Grenzwerte der ersten Stufe der EU-Richtlinie wurden in der 22. BImSchV in Deutsches Recht umgesetzt und sind seit dem Januar 2005 einzuhalten.

 

Die wesentlichen Quellen für Feinstaub sind in der nachfolgenden Tabelle als Prognose für 2010 aufgeführt. Abfallverbrennungsanlagen bzw. EBS-Kraftwerke sind bei den industriellen Produktionsprozessen enthalten. Sie machen nur einen Bruchteil der Gesamtemissionen an Feinstaub aus.

 

 

Tabelle 7:      Prognose der Feinstaub-Gesamtemissionen für 2010 [49]

Quellgruppe

PM10 [1.000 t]

PM2,5 [1.000 t]

absolut

anteilig

absolut

anteilig

Straßenverkehr

24

11 %

16

13,5 %

Aufwirbelung Straßenstaub

28

13 %

7,1

6 %

sonstiger Verkehr

30

13,5 %

26

21,5 %

Kleinfeuerungen

24

11 %

22

18 %

Kraft- und Heizwerke

12

5,5 %

9,8

8 %

industrielle Produktionsprozesse

67

31,5 %

27

22,5 %

Sonstiges

32

14,5 %

13

10,5 %

Summe

217

100 %

120,9

100 %

 

Die geringe Relevanz der Abfallverbrennung für die Feinstaubemissionen zeigen auch Untersuchungen aus Nordrhein-Westfalen. Hier wurden vom Landesumweltamt die Feinstaubemissionen der genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG ermittelt. Die genehmigungsbedürftigen Anlagen sind zusammen für weniger als 1/3 der Gesamtemissionen an Feinstaub verantwortlich.

 

An diesem Drittel an Feinstaubemissionen sind alle Abfallbehandlungsanlagen inkl. der MVA und EBS-Kraftwerke zu nur etwa 0,4 % beteiligt. Dies bedeutet, die Relevanz der Abfallverbrennungsanlagen an den gesamten Feinstaubemissionen beträgt nur etwa 0,1 % bis 0,2 %. Tabelle 8 zeigt die Ergebnisse aus Nordrhein-Westfalen.

 

Tabelle 8:      Feinstaubemissionen genehmigungsbedürftiger Anlagen NRW [36]

Anlagenart 4. BImSchV

Feinstaubemissionen aus gefassten Quellen

absolut [t/a]

relativ [%]

01 Energieerzeugung

5.985

40,2

02 Steine und Erden

3.345

22,4

03 Eisen und Stahl

3.445

23,1

04 Chemie

1.362

9,1

05 Oberflächenbehandlung

109

0,7

06 Holz

251

1,7

07 Nahrungsmittel

275

1,8

08 Abfallbehandlung inkl. MVA

52

0,4

09 Lagerung von Stoffen

46

0,3

10 Sonstiges

35

0,2

Summe

14.905

100

 

Die Feinstaubemissionsquelle „Abfallverbrennungsanlage“ ist auch deshalb so unbedeutend, weil effektive Aggregate zur Entstaubung eingesetzt werden.

 

Durch die effektive Staubabscheidung sind die Gehalte an Feinstaub im Rauchgas einer Abfallverbrennungsanlage sogar oft geringer als die angesaugte Verbrennungsluft aus einer Großstadt. Dies jedenfalls zeigen Untersuchungen des Anlagenbauers von Roll sowie der Universität Zürich [6]. Nachfolgende Abbildung zeigt dies. Die thermische Abfallbehandlung ist daher keine relevante Quelle für Feinstaub.

 

Bild 7: Reingaswerte MVA (KEZO= Kehrichtverwertung Zürcher Oberland) [7]

 

Bild 7:    Reingaswerte MVA (KEZO= Kehrichtverwertung Zürcher Oberland) [7]

 

Vor dem Hintergrund weitreichender Regelungen in allen Bereichen, nicht zuletzt der Diskussion über die Installation von Filtern in Hausbrandanlagen, wird auch die Abfallbehandlung weiterhin den Weg der Emissionsminimierung gehen.

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