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Einleitung

Die Anforderungen an die im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehenden Abfallverbrennungsanlagen werden immer höher, obwohl schon heute die höchsten Emissionsstandards im Vergleich zu anderen Verbrennungsanlagen gestellt werden. Eine MVA ist schon lange keine Dioxinschleuder mehr, aber die Tatsachen werden von der Öffentlichkeit erst mit einem hohen Zeitverzug wahrgenommen. In Erörterungsterminen verhindern meist emotional geprägte Argumente den Genehmigungsfortschritt. Die Akzeptanz für die Abfallverbrennung ist in Deutschland noch wesentlich höher als in vielen anderen Ländern, so dass sich Anlagenbauer und Planer neben der reinen technischen Ausführung der Abgasreinigung zur Emissionsminimierung auch um die Akzeptanz der Technologie im Ausland bemühen müssen, um die Exportmöglichkeiten ihrer Technologien zu erhöhen. Die Entwicklung hin zu einer „Nullemissions“-Abfallverbrennungsanlage soll in diesem Beitrag untersucht werden. Als Emissionen werden gasförmige, flüssige und feste Emissionen betrachtet.

 

Technologisch ist eine „Nullemission“ nicht diskussionsfähig, da Techniker so korrekt sind, dass selbst kleinste, kaum messbare Spuren unterhalb der Grundbelastung benannt werden. Gleichzeitig wird der Begriff 17. BImSchV-Halbe diskutiert, wobei nur einzelne Grenzwerte reduziert wurden, niemals alle und auch nicht um die Hälfe und nicht durchgehend, sondern in Abwägung der technologisch zumutbaren Möglichkeiten und der öffentlichen Meinung. International werden im Bereich der Kohleverbrennung und -vergasung Begriffe wie ZEC Zero Emission Coal, ZECOTECH Zero Emission Combustion Technologies, ZECOMIX, ZET Zero Emission Technologies, ZECA Zero Emission Coal Alliance geprägt. Im technischen Sinn liegt hier natürlich keine „Nullemission“ vor, jedoch liegt die Emission trivialwissenschaftlich wesentlich näher an einer „Nullemission“ als bei der Begrifflichkeit „Emission“.

 

Die Prognose für die Emissionsentwicklung von Abfallverbrennungsanlagen ist vor dem Hintergrund der derzeitigen Genehmigungspraxis und Gesetzgebung klar in Richtung „Nullemission“ erkennbar. In dem aktuellen Entwurf der 37. BImSchV werden höhere Anforderungen an Abfallverbrennungsanlagen bzgl. der NOx-Fracht gestellt als für andere Verbrennungsanlagen gleicher Leistungsgröße. Der Gesetzgeber begründet dies unter anderem mit der damit verbesserten Akzeptanz von Abfallbehandlungsanlagen. Kennzeichnend ist auch, dass Biomassekraftwerke nicht unter die Regelung der 37. BImSchV fallen sollen.

 

So ist es auch nicht verwunderlich, dass bei ökologisch angesehenen Technologien wie z. B. mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen MBA, Kompostierungsanlagen und Biogasanlagen mit ganz anderen Maßstäben Emissionsgrenzwerte festgelegt werden. Es ist eine Tatsache, dass die durchschnittliche MBA in der Gesamtbetrachtung eine höhere Abgasemission und Feststoffemission aufweist als eine durchschnittliche MVA. Die gesetzliche Regelung der Abgasemission einer Kompostierungsanlage wird aktuell an den üblichen Standard der Abgasemissionsminderung von Abfallbehandlungsanlagen angepasst. Dass die durchschnittliche Biogasanlage durch diffuse Methanemissionen mehr Treibhausgase - ohne Berücksichtigung der CO2-Emission der Biomasse - emittiert als ein Braunkohlekraftwerk ist auch erst in jüngster Zeit diskutiert worden, obwohl der Sinn und Zweck der hohen Subventionierung nach dem EEG von Biomasse-Vergärungsanlagen in der Reduzierung von Treibhausgasen liegt. Regelungen zur Begrenzung der Methanemissionen von Biogasanlagen werden zurzeit getroffen. Bei der Biogasaufbereitung auf Erdgasqualität zur Einspeisung ins Erdgasnetz wurden bisher bis zu 4 % des Methans in die Umgebung als Abgas entlassen. Bei einem Equivalenzfaktor von 21 zu CO2 ergeben sich daraus 91 % CO2-Emissionsäquivalente pro 100 % Biogas. Zur Verbesserung der Akzeptanz von Biogasaufbereitungsanlagen wurde eine Technologie entwickelt, die den Restmethangehalt reduziert, z. B. Zetech4® (Zero Emission Technology), die modular optional eingesetzt werden kann, um damit den Nullemissionscharakter zu unterstreichen.

 

Nur in der Abfallverbrennung hechelt man hinter dem Gesetzgeber hinterher, sowohl bei der Frage der Energieeffizienz als auch bei der Frage der Emissionsminderung.

 

Im Bereich der Grenzwertfestlegung in der Immissionsüberwachung von Abfallverbrennungsanlagen geht es schon lange nicht mehr um reale Immissionen. Die öffentliche Diskussion sollte daher mit Stereotypen wie „Nullemission“ geführt werden, die von der Öffentlichkeit verstanden werden.

 

Eine im Jahr 2013 erstellte Verbrennungsanlage sollte auch noch im Jahr 2030 betrieben werden können, ohne die Abgasreinigung komplett umzubauen.

 

Zur Vermeidung teurer Umbauten und Nachrüstungen im Bereich der Abgasreinigung sollte daher für neu zu bauende Abfallverbrennungsanlagen ein modulares Nullemissions-Abgasreinigungskonzept gewählt werden. Die zu installierenden Grundmodule sollten ohne Ausbau zur „Nullemission“ zu konventionellen Abgasreinigungsanlagen konkurrenzfähig sein.

 

Dieser Beitrag zeigt ein Abgasreinigungskonzept auf, das die heute bekannten Anforderungen der Emissionsminimierung, Ressourcenschonung, Energieeffizienz und sozialen Verträglichkeit bei wirtschaftlicher Vergleichbarkeit zu vorhandenen Systemen erfüllt und modular bis hin zur Nullemission erweiterbar ist.

 

Wir bezeichnen Abfallbehandlungsanlagen mit einer modular bis hin zu einer Nullemission erweiterbaren Abgasreinigungsanlage als „Zero Emission Waste-to-Energy Conversion“ – ZEWTEC.

 

Mit einer Nullemissions-Technik wird die Akzeptanz erhöht und die Standortwahl bemisst sich nach rein logistischen und wärmetechnischen Gesichtspunkten. Alleine über logistische Optimierung des Standortes und einer optimierten Wärmeauskopplung können ca. 20 - 30 €/t Abfall eingespart werden. Die zusätzlichen Kosten einer CO2-Wäsche zur Legitimierung des Begriffs „Nullemission“ betragen < 10 €/t bei einem modularen Abgasreinigungskonzept. Ein offener Umgang mit der Akzeptanz zahlt sich aus.

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